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Stellen Sie sich vor, Sie stehen in der Blüte Ihres Lebens (zwischen 30 und 45 Jahre), sind erfolgreich, verdienen erstmalig in Ihrem Leben richtig viel Geld, und sind noch durch ihre Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung.  Anhand des Steuerbescheides errechnet dann die gesetzliche Krankenversicherung ihre Versicherungsbeiträge, daß Sie ihren Augen kaum noch glauben können: Weiterlesen…

Leider nur in einem einzigen Fall: Die Steuerfreiheit besteht nur dann, wenn der Versicherungsnehmer, also der, der den Vertrag mit der Versicherung abschließt und die Beiträge zahlt, die Versicherungssumme am Ende auch selbst bekommt. Beispiel: ein Vater schließt eine Lebensversicherung für seinen Motorradfahrenden Sohn ab, der stirbt und der Vater bleibt aber der aus der Versicherung Begünstigte.     Eine Vertragskonstellation, die in vielen Fällen gerade nicht gewählt worden ist. Weiterlesen…