Stellen Sie sich vor, Sie stehen in der Blüte Ihres Lebens (zwischen 30 und 45 Jahre), sind erfolgreich, verdienen erstmalig in Ihrem Leben richtig viel Geld, und sind noch durch ihre Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung.  Anhand des Steuerbescheides errechnet dann die gesetzliche Krankenversicherung ihre Versicherungsbeiträge, daß Sie ihren Augen kaum noch glauben können:

Beiträge gesetzliche versus private Krankenversicherung

Mit nur 53.100 € (Stand: 6.2018) Jahresgehalt für Selbstständige und 59.400 € (Stand 6.2018) für Arbeiter und Angestellte sind Versicherungsnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung bereits in der höchsten Beitragskategorie (4425,00 € Beitragsbemessungsgrenze, Stand 6.2018), heißt um die 800 € monatlich mit der obligatorischen Pflegeversicherung. Das sind dann um die satten 10.000 € jährlich je nach gesetzlicher Krankenkasse und zwar Krankenversicherungsbeitrag für die Mindestleistungen ohne Krankentagegeld und Zusatzversicherungen. (Krankentagegeld ist für Selbstständige besonders wichtig, denn wenn durch Krankheit nicht mehr verdient werden kann, laufen dennoch Fixkosten wie Miete, Versicherungen etc. weiter) Sie denken sich: herzlichen Glückwunsch, ich war ja noch nie krank und die hohen Beiträge zur Krankenversicherung sind Ihnen gleich ein Dorn im Auge. Die Lösung scheint auch nicht weit – eine private Krankenversicherung ist schnell gefunden und Sie zahlen in der Regel als 30 bis 40 Jährige/Jähriger zwischen etwa 200 bis 350 € monatlich. Damit sind Sie schon richtig, genau in die Falle getappt.

Eine private Krankenversicherung (PKV) ist eine Individualversicherung mit einem auf den Versicherten zugeschnittenen und berechneten Risiko.  Deshalb müssen beim Versicherungsantrag zahlreiche Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden, sonst kann das zum Leistungsausfall im Krankheitsfall führen. Was bedeutet das für den Versicherungsnehmer konkret?

Jungen Versicherten, bei denen das Risiko „Krankheit“ gering ist, kann man deshalb niedrige Beiträge anbieten. Diese steigen dann Jahr für Jahr, zumindest aber in regelmäßigen Abständen zwischen 3 und 10 %, manchmal auch mehr, so daß für Versicherte zwischen 60 und 70 Versicherungsbeiträge ab 1500/1800 € monatlich normal sind. Ab dem 55. Lebensjahr ist ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr möglich.

Exkurs: Big Data für die private Krankenversicherung

Die privaten Krankenversicherungsanbieter wollen über die Auswertung von Daten zum Gesundheitspartner der Versicherten der Versicherungsnehmer werden, um ihnen so auf Sie zugeschnittene Preis-Leistungsangebote zu unterbreiten.

Um die hohen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, werden die von Fitnesstrackern oder Smartwachtes generierten Daten aus aktuarieller Sicht für eine Preisdifferenzierung genutzt. Damit wird der häufig geäußerten Befürchtung, dass im Zeitalter von Big Data nur noch die Kunden günstige Versicherungstarife erhielten, die sich besonders gesundheitsbewusst verhielten und ihre Daten den Versicherungen zur Verfügung stellten, begünstigt.

Die Versicherungen nutzen die Potenziale von Big Data bei der Verbesserung des Bestands- und Gesundheitsmanagements, der Prozessoptimierung im Leistungsmanagement und bei der Betrugserkennung. Sie können dadurch auffällige untypische Muster erkennen und zur Detailprüfung an Schadenbearbeiter zur Prüfung weitergeben.

Davon profitiert am Ende das gesamte Versichertenkollektiv. Mit der Data Science seien genauere Vorhersagen zu künftigen Erkrankungen und damit exaktere Leistungsprognosen möglich. Durch die personenbezogene Analyse von Krankheitsverläufen können die einzelnen Versicherungsnehmer deutlich individueller betreut werden. Hierzu zählt unter anderem, im Fall einer erhöhten Wahrscheinlichkeit für den Eintritt einer ernsthaften Erkrankung entsprechende Unterstützungsangebote zu unterbreiten und im Krankheitsfall das Zusammenspiel von Fachärzten zu optimieren. Dadurch würde auch das Auftreten von Folgeerkrankungen vermieden oder zumindest reduziert werden. Außerdem könnten Versicherungsnehmer fortan speziell auf ihren Gesundheitszustand abgestimmte Präventionsprogramme angeboten werden, die sie aber in der Regel selber zahlen müssen.

Die neuen Data-Analytics-Methoden erweiterten den aktuariellen Werkzeugkasten erheblich, sodass Krankenversicherungs-Aktuare künftig noch besser in der Lage sein werden, die versicherungstechnischen Risiken einzuschätzen. Das kennt die gesetzliche Krankenversicherung in dem Ausmaß nicht, denn die gesetzlichen Kassen müssen jeden Versicherungsnehmer nehmen, der die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, unabhängig von seinem Gesundheitszustand.

Ergebnis für die private Krankenversicherung

Versicherungsnehmer können in jungen Jahren, wenn sie über hohe Einkommen verfügen gegenüber einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung Geld sparen, weil die Beiträge  nicht hoch sind. Das rächt sich aber im Alter, denn die Beiträge der privaten Krankenversicherung steigen exorbitant. Versicherungsnehmer können sich dann nur noch unter den sehr strengen und stark reglementierten Voraussetzungen in die gesetzliche Krankenversicherung retten oder einen Wechsel in den Basistarif ihrer privaten Krankenversicherung versuchen, dessen Leistungsangebot dann aber sehr eingeschränkt ist.

Darüber hinaus sollte immer noch eingerechnet werden, daß Arztrechnungen bei der privaten Krankenversicherung zunächst durch den Versicherten beglichen werden müssen. Einen Ausgleich durch Krankenversicherung erhält der Versicherte erst am Ende der Abrechnungsperiode. Das kann in Zeiten von noch nicht stabilisiertem, schwankenden Einkommen, insbesondere bei Selbstständigen und in der Rentenzeit zu Problemen führen.

Private Krankenversicherungsausgaben sollten deshalb immer wieder mal auf den Prüfstand gestellt werden und Alternativen überlegt werden: Wie sieht es mit privaten Krankenversicherung (PKV) im Verhältnis zu der teils kostenlosen Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aus? Kann immer hin- und hergewechselt werden? Lassen sich die Beiträge zur Privatversicherung zumindest effektiv senken?

Gesetzliche Krankenversicherung bietet eine Familienversicherung an

Will der Versicherungsnehmer eine Familie gründen, gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Familientarif, während in der privaten Krankenversicherung jedes einzelne Familienmitglied einzeln versichert werden muss.

Haben keine eine Familie, sind auch in Ihrer beruflichen Selbstständigkeit nicht so erfolgreich, müssen ohnehin sparen, haben also ein Einkommen beispielsweise von 1200 € monatlich werden Sie durch die gesetzliche Krankenversicherung ausgenommen. Denn es gibt Mindestversicherungssummen: Die gesetzliche Krankenversicherung geht von einem fiktiven Mindesteinkommen von 2.283,75 € (Stand 6.2018) aus. Kinderlose werden durch zusätzlichen Aufschlag zwischen 0,25% und 0.9% bestraft, so daß sie mit einem Krankenversicherungsbeitrag plus Pflegeversicherung um die 400 € monatlich Minimum rechnen müssen. Das sind dann satte 30% Ihres Einkommens!

Vorteilhaft ist bei der gesetzlichen Krankenversicherung, daß sich die Beiträge, wenn Sie im Einkommensmittelfeld spielen, an das Einkommen des Versicherungsnehmers anpassen. Über den Familientarif kann ebenfalls gespart werden, allerdings muss bei gesetzlichen Krankenversicherungen einerseits sehr auf den Kostenfaktor „Zusatzbeitrag“ geachtet werden, der zwischen 0,3 und 1,5 % differieren kann. Diese Diskrepanz macht einen spürbaren Unterschied beim Netto-Einkommen aus. Deshalb ist schon unter finanziellem Aspekt ein Krankenkassenwechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherungen zu prüfen.

Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherungen

ist grundsätzlich ohne größeren Aufwand möglich. Große Unterschiede bestehen allerdings bei den Vorsorgeleistungen. Vielfach sind die Leistungskataloge der gesetzlichen Krankenversicherungen sehr unterschiedlich, manchmal auch umfangreicher als erwartet. So gehen sie gerade bei der Gesundheitsförderung und bei Mehrleistungen wie homöopathischen und psychologischen Behandlungen häufig über den gesetzlichen Standard hinaus.

Insbesondere im Bereich von Krebsprävention über Grippeschutz- und Reiseimpfungen bis hin zur Zahnreinigung unterscheiden sich die gesetzlichen Krankenkassen deutlich.

Zu diesen zählen unter anderem Kostenbeteiligungen an diversen Naturheilverfahren und umfangreiche Leistungen im Bereich Krankenpflege. Ein niedriger Zusatzbeitrag einiger gesetzlicher Krankenversicherungen und mehrere Wahltarife sorgen für sehr attraktive Konditionen.

Verschiedene Krankenversicherungen bieten ein Leistungspaket das homöopathischen Behandlungen einschließt, Leistungen für Kinder und diverse Impfangebote. Im Service profilieren sich Krankenversicherungen mit individuellen und vollständigen Auskünften per E-Mail.

Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung für Angestellte

Für Junge, Gesunde und Finanzkräftige kann die private Krankenversicherung (PKV) attraktiv wirken, doch wer einmal im privaten System ist, kommt nur schwer zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zurück. Für Privatversicherte bleibt die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung normalerweise verschlossen. Die Entscheidung für den Eintritt in die PKV ist zumeist eine Entscheidung fürs Leben – und will deshalb gut überlegt sein. Dennoch hat der Gesetzgeber Ausnahmefälle definiert, die den Wechsel von der ermöglichen. Diese Ausnahmen sind allerdings immer an ausgewählte Bedingungen geknüpft. Angestellten ist bis zum 55. Lebensjahr ein Wechsel möglich. Voraussetzung dafür ist, daß das  Einkommen des Versicherten unter der Versicherungspflichtgrenze liegen muss. Eine Beschäftigung mit einem Bruttogehalt unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2018: 59.400 Euro jährlich) aufgenommen oder Arbeitslosengeld bezogen wird.

Für langjährig PKV-Versicherte gilt sogar eine Einkommensgrenze von 53.100 Euro im Jahr, die für einen Wechsel unterschritten werden muss. Betroffen von dieser Regelung sind alle, die schon vor dem 31.12.2002 in der PKV waren.

Wer sein Einkommen also unter die Versicherungspflichtgrenze drücken kann, hat eine Chance, in eine gesetzliche Krankenkasse einzutreten. Mittels Teilzeitarbeit, neuer Arbeitsstelle mit geringerem Gehalt, Gehaltsumwandlung zugunsten der betrieblichen Altersversorgung oder einer beruflichen Auszeit können PKV-Versicherte unter die Versicherungspflichtgrenze rutschen und die Aufnahme in die Krankenkasse beantragen. Es sollte jedoch nicht der Eindruck entstehen, als wären die Gehaltseinbußen nur kurzfristig. Der Gesetzgeber spricht nämlich vom regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt.

Wechsel für Selbstständige in die gesetzliche Krankenversicherung

Selbstständige können sich hingegen unabhängig von der Versicherungspflichtgrenze freiwillig in der privaten Krankenversicherung versichern. Für den Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung genügt es daher nicht, die Versicherungspflichtgrenze zu unterschreiten.

Sie müssen entweder hauptberuflich in ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis eintreten oder einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Letzteren haben aber viele Selbstständige und insbesondere viele Freiberufler nicht, weil sie entweder nicht oder nur freiwillig und ohne Arbeitgeberbeteiligung in die staatliche Arbeitslosenversicherung einzahlen und daher häufig auf diesen Schutz verzichtet haben, denn er ist besonders teuer.

Dabei hat der Gesetzgeber noch eine Hürde eingebaut. Sind Selbstständige über die Hälfte Ihrer „Lebensarbeitszeit“ in der privaten Krankenversicherung, können Sie als Rentner nicht in die gesetzliche Krankenversicherung.

Der Bezug von Arbeitslosengeld II nützt Wechselwilligen jedoch nichts. Bei Bezug von Hartz IV ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung generell ausgeschlossen, wenn die Person vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II zuletzt privat krankenversichert war.

Selbstständige wie etwa viele Freiberufler, die nach Geschäftsaufgabe Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, sind hingegen wieder versicherungspflichtig. Wer so den Sprung in die gesetzliche Krankenversicherung geschafft hat, darf auch darin bleiben, wenn er danach eine Anstellung antritt.

Ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld I bleibt Selbstständigen dann nur noch die Chance auf die Familienversicherung über den Partner, sofern der gesetzlich versichert ist.

Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung bleibt für Ältere ausgeschlossen

Besonders lohnt sich der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen einer Familienversicherung. Wer unter 55 Jahre alt ist und nur einer geringfügigen Beschäftigung mit Sozialversicherungspflicht nachgeht (450-Euro-Minijob) oder ein Einkommen von nicht mehr als 435 Euro im Monat (Stand 6.2018) bezieht, kann sich kostenlos über den gesetzlich versicherten Ehe- oder Lebenspartner mitversichern.

Wer oberhalb der genannten Grenzen verdient, zahlt einen Mindestbeitrag oder abhängig vom Einkommen volle Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Dann aber sparen Versicherte nicht mehr unbedingt gegenüber der privaten Krankenversicherung. Das ist vom Einzelfall abhängig und sollte unbedingt vor einem Wechsel geprüft werden.

Wer seinen 55. Geburtstag gefeiert hat, hat praktisch keine Chance mehr auf eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung. Nur wer in den fünf Jahren vor dem angestrebten Wechsel wenigstens kurzzeitig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert war, kann hoffen und sollte seine Wechselchancen von der gesetzlichen Krankenversicherung prüfen lassen.

Bestand aber während der fünf Jahre mehr als 30 Monate keine Versicherungspflicht, etwa aufgrund von Selbstständigkeit, einer Befreiung von der Versicherungspflicht oder einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung dennoch ausgeschlossen. Diese Regel gilt laut GKV-Spitzenverband auch, wenn die Wechselwilligen mit einer Person verheiratet waren, die diese Voraussetzungen erfüllt.

Gelingt der Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse, haben langjährig Privatversicherte dennoch einen Nachteil. Wer im Erwerbsleben mindestens mehr als 50% Prozent der Versicherungszeiten in der GKV war, kommt bei Renteneintritt noch in die günstige Krankenversicherung der Rentner. Andernfalls muss sich der Versicherungsnehmer als freiwilliges Mitglied versichern. Beiträge zur Krankenkasse werden dann auch auf private Altersvorsorge fällig.

Private Krankenversicherung ignoriert Einkommensverluste

Sinkt das Arbeitseinkommen insbesondere bei geschäftsführenden Gesellschaftern oder Selbstständigen in ähnlichen Stellungen deutlich, lässt sich das oft nur noch durch einen Job mit wesentlich höherem Gehalt kompensieren. Doppelt leidet der Versicherungsnehmer in einer Situation niedrigen Einkommens, wer bei einer privaten Krankenversicherung ist, die ihre Beiträge permanent erhöht.

Die Versicherungsbeiträge steigen für Privatversicherte daher trotz der aus den Einzahlungen gebildeten Altersrückstellungen mit dem Alter in der Regel an – auch während der Rente. Im langjährigen Durchschnitt steigen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung um jährlich drei bis zehn Prozent. Aufgrund gesetzlicher Regelungen kommen die Beitragserhöhungen verzögert beim Versicherten an, dann aber durchaus mit Erhöhungen im zweistelligen Prozentbereich.

Tarif der privaten Krankenversicherung anpassen

Grundsätzlich besteht für Privatversicherte ein gesetzlicher Anspruch darauf, in andere Tarife ihrer Versicherungsgesellschaft zu wechseln. Hat der neue Tarif geringere Leistungen, eine höhere Selbstbeteiligung oder mehr ausgeschlossene Gesundheitsrisiken, fällt der Beitrag niedriger aus und die im Rahmen der Versicherung gebildeten Altersrückstellungen bleiben erhalten. Sie federn die steigenden Gesundheitskosten ab und sorgen so für langsamer steigende Beiträge. Da die Beiträge der privaten Krankenversicherung aber mit den Jahren grundsätzlich steigen, dürfte die erzielte Ersparnis sich mit der Zeit wieder stark reduzieren.

Beim Wechsel in einen günstigeren Tarif der privaten Krankenversicherung gibt es allerdings erfahrungsgemäß immer wieder Schwierigkeiten. Betroffene sollten deshalb mit den angebotenen Alternativtarifen zum unabhängigen Berater, zu einer Verbraucherzentrale oder zu uns kommen. Anmeldung unter www.artandcapital.de.

Standard- und Basistarif in der privaten  Krankenversicherung

Wer schon vor 2009 in der PKV Mitglied war und älter als 65 Jahre ist, kann in den sogenannten Standardtarif wechseln, sofern sein Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Der Standardtarif bietet vergleichbare Leistungen wie eine gesetzliche Krankenversicherung. Sind die Voraussetzungen für diesen Tarifwechsel nicht erfüllt oder ist der Versicherte jünger als 65 Jahre, bleibt noch der sogenannte Basistarif, dessen Leistungen ebenfalls denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen, aber etwas teurer ausfällt.

Der Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft ist in aller Regel nicht empfehlenswert, denn dabei gehen die gebildeten Altersrückstellungen nach derzeitiger Gesetzeslage verloren. Ohne die Altersrückstellungen aber dürften die Beiträge im Alter schneller steigen als beim Verbleib bei der bisherigen privaten Krankenversicherung. Und das könnte sich insbesondere im Rentenalter rächen.

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