Das Jahr 2019 wird ein turbulentes Jahr, möglicherweise mit einem Crash. Wir erwarten eine hohe Volatilität an den Märkten. Die Art & Capital bietet Börsenseminare für Aktien- und Anleihemärkte in jeder Stadt einmal (Berlin, Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt und München) an. Maximal 50 Teilnehmer. Bei Interesse über die Webseite anmelden.
Außerdem gibt es im kommenden Jahr zahlreiche Änderungen, was die Beratungspflichten für Investments angeht sowie bei Kranken-, Renten- und Pflegeversicherungen und Steuern.
Selbstständige und Lebenskünstler profitieren
Endlich ist der Basisbeitrag (unterstelltes Mindesteinkommen) als Grundlage für Krankenversicherungsbeiträge von mindestens 2.283,75 auf 1038,33 € durch den Gesetzgeber ab 01.01.2019 gesenkt worden. Dadurch müssen Selbstständige Krankenversicherungsbeiträge überhalb der Mindestgrenze nur noch auf das tatsächlich erzielte Einkommen abführen. Allerdings sind jetzt die Krankenkassenkosten für Kinderlose Selbstständige von 15,5 auf 18% gestiegen. Die Härtefallregelungen werden ab 01.01.2019 wegfallen. Privatversicherte müssen wie immer im kommenden Jahr mit höheren Prämien rechnen: Laut Branchenverband steigen die Beiträge im Schnitt um 1,9 Prozent.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum Jahreswechsel von 8,84 auf 9,19 Euro pro Stunde. Arbeitgeber müssen diese Erhöhung künftig beim Lohn für ihre Mitarbeiter berücksichtigen. Der Stundenlohn in der Pflege klettert um 50 Cent auf 10,55 Euro im Osten und 11,05 Euro im Westen (inklusive Berlin). Leiharbeiter im Osten (inklusive Berlin) können ab 1. Januar mit 9,49 Euro rechnen – dagegen werden im Westen ab April 9,79 Euro gezahlt.
Angestellte zahlen weniger in die Arbeitslosenversicherung
Der Arbeitslosenbeitrag sinkt um 0,5 auf 2,5 Prozent. Dagegen wird der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,5 auf 3,05 Prozent angehoben. Kinderlose müssen künftig sogar 3,3 Prozent zahlen. Das soll jährliche Mehreinnahmen von 7,6 Milliarden Euro ergeben, um die Mütterrente I + II zu finanzieren.
Rentner können sich auf eine Erhöhung freuen
Wahrscheinlich steigt die Rente zum 1. Juli im Westen um 3,18 Prozent und im Osten um 3,91 Prozent. Pro 1000 Euro Rente bringt das im Westen 31,80 Euro und im Osten 39,19 Euro. Die endgültige Höhe legt Sozialminister – Hubertus Heil – im Frühjahr 2019 fest. Diejenigen, die 2019 in Rente gehen, profitieren Sie von einem Rentenfreibetrag von 22 Prozent, der bis zum Lebensende gilt.
Wer in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine Rührup-Rente einzahlt, kann jetzt 88 statt 86 Prozent der Beiträge als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Die Höchstgrenze liegt inzwischen bei 21.388 € für Ledige und 42.776 € bei gemeinsamer Steuerklärung. Bei neuen Verträgen für eine Betriebsrente müssen Arbeitgeber künftig 15 Prozent auf den Sparbetrag des Arbeitnehmers drauflegen. Dies gilt auch für nicht tarifgebundene Betriebe.
Neue Mütterrente II: Gutschrift für das Alter
Ab 2019 erhalten Mütter und Väter, die vor 1992 geborene Kinder betreut haben, pro Kind ein halbes Jahr Erziehungszeit zusätzlich in der gesetzlichen Rente gutgeschrieben. Bisher waren nur zwei Jahre anerkannt. Im Westen steigt dadurch die monatliche Rente um 16,02 Euro, im Osten um 15,35 Euro. Neurentner erhalten die Mütterrente II bereits ab 1. Januar, Altrentner erst bis Mitte kommenden Jahres, aber rückwirkend. Für Neurentner gibt es volle Erhöhung nur, wenn sie in der Erziehungszeit nicht oder nur wenig gearbeitet haben. Der eigene Verdienst wird angerechnet.
Erwerbsminderung: Mehr Geld nur für Neurentner
Ab 2019 wird die Erwerbsminderungsrente so berechnet, als hätten Erwerbsunfähige bis 65 Jahre und acht Monate gearbeitet. Das soll im Monat etwa 70 Euro mehr bringen. Danach wird die berücksichtigte Zeit monatsweise bis zum künftigen Renteneintrittsalter von 67 Jahre erhöht. Die große Ungerechtigkeit: Sind Sie erst 2018 EU-Rentner geworden oder waren es bereits vorher, wird ihr Altersgeld weiterhin so berechnet, als hätten sie nur bis zum 62. Lebensjahr und drei Monate gearbeitet.
Absetzbare Pflegeheim-Kosten
Wer in einem Pflegeheim lebt, kann eigene Kosten dafür künftig steuerlich als außergewöhnliche Belastung absetzen. Senioren sind jedoch verpflichtet, von den Heimkosten die Gelder der Pflegeversicherung sowie Erstattungen der Beihilfe abzuziehen. Haben sie keine eigene Wohnung mehr, müssen sie zudem Haushaushaltskosten berücksichtigen, die sie durch die Aufgabe ihrer Wohnung sparen: Diese Pauschale steigt 2019 von 9000 auf 9168 Euro. Wichtig: Lebt der Ehepartner des Pflegebedürftigen noch in der eigenen Wohnung, darf das Finanzamt keine Haushaltsersparnis von den Pflegeheimkosten abziehen.
Kunstinvestments
Im Juli 2018 wurde die EU-Einfuhrrichtlinie für Kunstwerke veröffentlicht, die zu heftigen Unsicherheiten führte, was denn überhaupt noch an nicht-europäischem Kulturgut in die Grenzen der EU eingeführt werden dürfe. Der chinesische Teller aus der Ming Dynastie ohne Ausfuhrgenehmigung des entsprechenden Ming Kaisers bzw. Kapitelle aus Palmyra ohne Zustimmung des Shahs jedenfalls nicht.
Der Versuch Kunstwerke nach einheitlichen Kriteren kaufen und verkaufen zu können, treibt immer wieder neue Blüten. Grundsätzlich gilt: das Kunstwerk ist soviel Wert wie der Käufer dafür zahlen würde. Anders wird es auf der Seite https://www.blitzrechner.de/kunstwerk/ gesehen.
Für die Beratung von Investitionen und Geldanlagen
Zukünftig müssen auch unabhängige Finanzdienstleister wie die Art & Capital, telefonische Beratungsgespräche mitscheiden, um die Beweislage zu einem späteren Zeitpunkt zu gewährleisten.
Einen guten Start in ein neues, erfolgreiches Jahr wünscht,
Dr. Hartmut Reck, Art & Capital