Leider nur in einem einzigen Fall: Die Steuerfreiheit besteht nur dann, wenn der Versicherungsnehmer, also der, der den Vertrag mit der Versicherung abschließt und die Beiträge zahlt, die Versicherungssumme am Ende auch selbst bekommt. Beispiel: ein Vater schließt eine Lebensversicherung für seinen Motorradfahrenden Sohn ab, der stirbt und der Vater bleibt aber der aus der Versicherung Begünstigte. Eine Vertragskonstellation, die in vielen Fällen gerade nicht gewählt worden ist. Weiterlesen…
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