Steuerersparnis und Sozialabgabenfreiheit steigen: Wie jeden Januar steigt auch dieses Jahr wieder die Beitragsbemessungsgrenze (BBG), also der maximale Bruttolohnbetrag, der für die Erhebung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt wird. Dieser klettert 2020 auf 82.800/77.400 Euro (West/Ost). Weiterlesen…
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